5. März 2010
Mit Genugtuung haben Gegner der Vorratsdatenspeicherung das Urteil des Verfassungsgericht vernommen und sehen sich in ihrer grundsätzlichen Kritik bestätigt. Laut Verfassungsgerichtsurteil sind sämtliche Telekommunikationsdaten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS und E-Mail) unverzüglich zu löschen und sie dürfen derzeit nicht weiter gespeichert werden. Derzeit! Das Verfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verboten und die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Kern nicht in Frage gestellt. “Nach dieser Richtlinie …weiterlesen?


