Mit Genugtuung haben Gegner der Vorratsdatenspeicherung das Urteil des Verfassungsgericht vernommen und sehen sich in ihrer grundsätzlichen Kritik bestätigt. Laut Verfassungsgerichtsurteil sind sämtliche Telekommunikationsdaten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS und E-Mail) unverzüglich zu löschen und sie dürfen derzeit nicht weiter gespeichert werden. Derzeit! Das Verfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verboten und die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Kern nicht in Frage gestellt. “Nach dieser Richtlinie …weiterlesen?
Ende 2009 hat der UB Bremen-Stadt den Arbeitskreis (AK) Netzpolitik gegründet. Einige Jusos waren bei der ersten Sitzung dabei. Nun geht es weiter. Wir freuen uns über spannende Diskussionen auch und besonders mit Nicht-Mitgliedern!
Freitag, 15.01.2010 – 16:00 Uhr [...]


