Frauen und Männer

Gleichberechtigung ist ein Grundrecht.

Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen vorangekommen. Vor allem das Bundesland Bremen hat viele Initiativen ergriffen, um der Gleichstellung näher zu kommen. Es geht uns allerdings auch weiterhin darum, die sozialen Geschlechterunterschiede anzusprechen und abzubauen. Das ist auch im Land Bremen noch lange nicht erreicht. Es herrscht immer noch ein Widerspruch zwischen der weitgehend verwirklichten rechtlichen Gleichstellung von Frauen und der faktischen Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft, in der Politik und nicht zuletzt in der Wirtschaft.

Die Sensibilisierung für Gleichberechtigung steht im engen Zusammenhang mit Erziehung und Bildung, deshalb sollte Gender Mainstreaming auch bei der Ausbildung und der Fortbildung von LehrerInnen Berücksichtigung finden, denn sie können SchülerInnen sensibilisieren und Geschlechterrollen thematisieren. Obwohl eine größere Anzahl an Mädchen als Jungen die Hochschulreife erwirbt, wirkt sich das nicht positiv auf ihr Einkommen aus, denn auch hier übt die Zuweisung von Geschlechterrollen einen Einfluss aus. Der bundesweit eingeführte Girls‘ Day ist eine geeignete Maßnahme Mädchen für Berufe zu begeistern, die als typische Männerberufe gelten. Aber auch Jungen sollten für typische Frauenberufe begeistert werden und im Rahmen eines Boys‘ Day an diese Berufe herangeführt werden. Die Förderung von Frauen an bremischen Hochschulen muss stärker unterstützt werden.

Die Geschlechterforschung muss durch finanzielle Mittel unterstützt werden, denn nur so kann man Missstände erfassen und sie aufheben. Die Hochschulen sollten auch auf den Frauenanteil der Lehrenden achten und diesen bei Berufungen berücksichtigen. Lehrende und Studierende sollten die Möglichkeit erhalten Kinder zu haben. Dabei müssen die Lehrangebote so gestaltet werden, dass Studierenden mit Kind ein Weiterstudium möglich ist und Lehrenden die Möglichkeit gegeben ist, neben dem Beruf auch eine Familie zu gründen und zu versorgen. Ein geeignetes und flexibles Betreuungsangebot muss gewährleistet werden.

Im Land Bremen haben Bürgerschaft und Senat durch Gesetze und Maßnahmen für mehr Gleichstellung gesorgt. Das Landesgleichstellungsgesetz führte 2002 Gender Mainstreaming in die bremische Verwaltung ein. Durch Gender Mainstreaming werden Entscheidungen und Maßnahmen geschlechtersensibel getroffen, das heißt geschlechtsneutral erscheinende Maßnahmen werden bereits in der Planungsphase auf ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf Frau und Mann überprüft. Diese Vorgehensweise sollte weiterhin beibehalten werden und in allen Ressorts durchgeführt und gestärkt werden. Gender Budgeting wurde in der Haushaltsaufstellung 2010/2011 zum ersten Mal in Pilotprojekten berücksichtigt. Mit Gender Budgeting soll geprüft werden, welchen Einfluss die Ausgabenpolitik des Landes auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau hat. Die Auswertung der Pilotprojekte sollte gewissenhaft durchgeführt werden. Gender Budgeting sollte schnellstmöglich zu einem unumgänglichen Instrument der Bremer Finanzpolitik gemacht werden.

In Bremen sind Leitungspositionen in der Regierung von Frauen besetzt, allerdings muss weiterhin daran gearbeitet werden, dass ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern erreicht wird. Genauso müssen auch Parteien Frauen innerhalb ihrer Reihen fördern. Wir Jusos gehen hier mit gutem Beispiel voran. Der Anteil weiblicher Führungskräfte in der Privatwirtschaft ist äußerst niedrig, obwohl junge Frauen bessere Abschlüsse vorweisen können. In den 200 größten deutschen Unternehmen gibt es nur 2,5 % weibliche Vorstandsmitglieder. Anders in Norwegen, wo eine Quote dafür sorgt, dass 40 % der Aufsichtsräte Frauen sein müssen. Auch hierfür kann sich Bremen auf Bundesebene stark machen, denn die freiwillige Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft hat zu keinen nennenswerten Erfolgen geführt, es müssen gesetzliche Vorgaben gemacht werden.

Frauen- und Mädchenprojekte müssen erhalten und ausgebaut werden. Beratungseinrichtungen, die besonders Frauen ansprechen und ihnen beim Start in die Selbstständigkeit helfen, müssen weiterhin gestärkt und vermehrt werden. Beratungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen in Bezug auf ihre Existenzgründung müssen ausgebaut werden. Coaching und Mentoring müssen auch nach der Existenzgründung für Frauen verfügbar sein. Betriebe von Frauen müssen wirtschaftspolitisch stärker gefördert werden. Auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte darauf geachtet werden, dass in den Vereinbarungen die Standards des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes Eingang finden. Das Landesgleichstellungsgesetz selbst muss vollständig umgesetzt werden. Der Frauenanteil in den Gremien und auf der Führungsebene muss erhöht werden. Frauen müssen gezielt geworben und durch ein Mentoringprogramm gefördert werden.

Der Schutz vor häuslicher Gewalt muss weiter verbessert werden. Durch die Änderung des Polizeigesetzes wurde schon viel erreicht, denn die Polizei ist nun in der Lage Täter aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Die Beratung von Opfer und Täter muss aber weiter verbessert werden und vor allem Frauen und Männern mit Migrationshintergrund muss der Zugang zu den Beratungsstellen erleichtert werden.

 

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